
| Information und Reservation: | Bauamt
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| Räumlichkeiten: | Schützenstube
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| Diverses: | Sofern in der Schützenstube Esswaren und Getränke gegen Bezahlung abgegeben werden, muss der Veranstalter eine ausserordentliche Festwirtschaftsbewilligung beantragen. Ohne Wirtschaftsbewilligung sind nur Anlässe im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften, ohne Verkauf, gestattet. Bitte beachten Sie das Benützungsreglement. Danke. | ||||||||